Rechtsprechung
VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 26a AsylVfG, § 34a AsylVfG
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsanordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschiebung nach Italien
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylVfG § 26a, AsylVfG § 34a Abs. 1 S. 1, AsylVfG § 34a
Abschiebungsandrohung, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Dublinverfahren, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde, Abschiebungshindernis, Familienangehörige - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13
Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des …
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Dabei hat das Gericht vorrangig die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache erhobenen Klage zu prüfen, wobei allerdings § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG in den Fällen des § 34a Abs. 2 AsylVfG keine Anwendung findet, so dass eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht erst bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheides in Betracht kommt (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, juris). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Insoweit hat das BVerfG bereits in einem Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 - u.a., juris, unter Randnummer 156 ausgeführt, dass eine Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG erst dann ergeht, wenn der Zielstaat der Abschiebung einer Übernahme des Asylsuchenden zugestimmt hat. - OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes …
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Insoweit muss das Bundesamt daher vor Erlass einer Abschiebungsanordnung die Übernahmebereitschaft des Zielstaates und inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Insoweit muss das Bundesamt daher vor Erlass einer Abschiebungsanordnung die Übernahmebereitschaft des Zielstaates und inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2012 - 2 S 6.12
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Duldungsanspruch; inlandsbezogenes …
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Insoweit muss das Bundesamt daher vor Erlass einer Abschiebungsanordnung die Übernahmebereitschaft des Zielstaates und inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Zu einer über die Rechtmäßigkeitsprüfung hinausgehenden weitergehenden Einzelfallbetrachtung ist das Gericht aufgrund der kraft Gesetzes bestehenden sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides der Antragsgegnerin allerdings grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung der sofortigen Vollziehbarkeit ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris). - VG Trier, 19.07.2011 - 5 L 971/11
Dublin II-Verfahren; inlandsbezogenes Abschiebungsverbot
Auszug aus VG Trier, 17.04.2014 - 5 L 583/14
Insoweit muss das Bundesamt daher vor Erlass einer Abschiebungsanordnung die Übernahmebereitschaft des Zielstaates und inländische Abschiebungshindernisse abschließend geklärt haben, da der Ausländerbehörde insoweit keine Entscheidungskompetenz zusteht (vgl. Beschluss der Kammer vom 19. Juli 2011 - 5 L 971/11.TR - und Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2010 - 4 Bs 223/10 - sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Februar 2012 - OVG 2 S 6.12 -, alle veröffentlicht bei juris).
- VG Trier, 28.10.2014 - 5 L 1659/14
Bescheidung des Asylantrages eines Antragstellers, dem in einem Mitgliedstaat der …
Außerdem ist der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übertragene Prüfungsrahmen - und damit auch der Regelungsgehalt einer von ihm getroffenen aufenthaltsbeendenden Entscheidung - unterschiedlich, je nachdem, ob eine Abschiebungsanordnung oder aber eine Abschiebungsandrohung erlassen wird, da eine Abschiebungsanordnung - anders als eine Abschiebungsandrohung - nur ergehen darf, wenn die Abschiebung tatsächlich und rechtlich möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 A 976/14.A - Beschluss der beschließenden Kammer vom 17. April 2014 - 5 L 583/14.TR -). - VG Trier, 27.07.2016 - 5 K 1671/16
Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig ohne Benennung einer Rechtsgrundlage
Außerdem ist der dem Bundesamt übertragene Prüfungsrahmen - und damit auch der Regelungsgehalt einer von ihm getroffenen aufenthaltsbeendenden Entscheidung - unterschiedlich, je nachdem, ob eine Abschiebungsanordnung oder aber eine Abschiebungsandrohung erlassen wird, da eine Abschiebungsanordnung - anders als eine Abschiebungsandrohung - nur ergehen darf, wenn die Abschiebung tatsächlich und rechtlich möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 A 976/14.A - Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 28. Oktober 2014 - 5 L 1659/14.TR -, juris, und vom 17. April 2014 - 5 L 583/14.TR -, s. a. VG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2016 - 23 K 183.15 A -, juris). - VG Magdeburg, 27.10.2014 - 9 B 396/14
Abschiebung nach Bulgarien bei verweigerter Übernahme
Für den Erlass der Abschiebungsanordnung bedeutet dies u. a., dass die Antragsgegnerin die Übernahmebereitschaft des Zielstaates abschließend geklärt hat (so auch VG Trier, B. v. 17.04.2014, 5 L 583/14.TR, juris). - VG Trier, 26.06.2015 - 5 K 1896/14 Außerdem ist der dem Bundesamt übertragene Prüfungsrahmen - und damit auch der Regelungsgehalt einer von ihm getroffenen aufenthaltsbeendenden Entscheidung - unterschiedlich, je nachdem, ob eine Abschiebungsanordnung oder aber eine Abschiebungsandrohung erlassen wird, da eine Abschiebungsanordnung - anders als eine Abschiebungsandrohung - nur ergehen darf, wenn die Abschiebung tatsächlich und rechtlich möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 A 976/14.A - Beschluss der beschließenden Kammer vom 17. April 2014 - 5 L 583/14.TR -).
- VG Trier, 25.06.2015 - 5 K 1241/14 Außerdem ist der dem Bundesamt übertragene Prüfungsrahmen - und damit auch der Regelungsgehalt einer von ihm getroffenen aufenthaltsbeendenden Entscheidung - unterschiedlich, je nachdem, ob eine Abschiebungsanordnung oder aber eine Abschiebungsandrohung erlassen wird, da eine Abschiebungsanordnung - anders als eine Abschiebungsandrohung - nur ergehen darf, wenn die Abschiebung tatsächlich und rechtlich möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795/14 - Hessischer VGH, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 A 976/14.A - Beschluss der beschließenden Kammer vom 17. April 2014 - 5 L 583/14.TR -).